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   VGH Hessen, 05.05.2015 - 1 A 409/15.Z   

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VGH Hessen, 05.05.2015 - 1 A 409/15.Z (https://dejure.org/2015,54413)
VGH Hessen, Entscheidung vom 05.05.2015 - 1 A 409/15.Z (https://dejure.org/2015,54413)
VGH Hessen, Entscheidung vom 05. Mai 2015 - 1 A 409/15.Z (https://dejure.org/2015,54413)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 56 Abs 4 idF v. d. Inkrafttreten des Gesetzes z. Änd. des SG u anderer Vorschr. v. 19.12.2000) SG
    Erstattung von Ausbildungskosten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattung von Ausbildungskosten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ABDIENZEIT; AUSBILDUNGSGELD; DIENSTHERR; ERMESSEN; ERSTATTUNG; FACHARZTAUSBILDUNG; MEDIZIN; STUDIUM; STUNDUNG; ZINS

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 14.05.2014 - 2 B 96.13

    Zum soldatengesetzlichen Dienstzeitbegriff; erneutes Aufgreifen

    Auszug aus VGH Hessen, 05.05.2015 - 1 A 409/15
    Die Erstattungspflicht gemäß § 56 Abs. 4 SG a. F. erfasst grundsätzlich nicht nur das während des Medizinstudiums gezahlte Ausbildungsgeld, sondern auch die Kosten der Facharztausbildung (Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 14. Mai 2014 - 2 B 96/13 - juris).

    Soweit die Klägerin dem vom Verwaltungsgericht zitierten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. März 1987 entgegenhält, dass diese Entscheidung lange zurückliege, dass es mithin an neuerer Rechtsprechung fehle und dass es aufgrund des gesellschaftlichen Wandels Bedenken gebe, diese Rechtsprechung auf den vorliegenden Fall anzuwenden, ist ihr entgegen zu halten, dass das Bundesverwaltungsgericht durch Beschluss vom 14. Mai 2012 (2 B 96/13 - juris), den die Klägerin übrigens in anderem Zusammenhang auf S. 5 ihres Schriftsatzes vom 26. März 2015 erwähnt, seine Rechtsprechung bestätigt und vertieft begründet hat.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.08.1996 - 12 A 2476/94

    Erstattungspflicht; Sanitätsoffizieranwärter; Ausbildungsgeld; Doppelstudium;

    Auszug aus VGH Hessen, 05.05.2015 - 1 A 409/15
    § 56 Abs. 4 SG a. F. ermächtigt im Rahmen des dort eingeräumten Ermessens grundsätzlich auch zur Erhebung angemessener Zinsen für die Stundung der Erstattungsforderung (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16. August 1996 - 12 A 2476/94 - juris).

    Stundung und Verzinsung stellen ein Gesamtpaket dar, das sich für den ehemaligen Soldaten insgesamt als vorteilhafter und damit einer besonderen Härte Rechnung tragend darstellt (OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16. August 1996 - 12 A 2476/94 - juris und VG Gelsenkirchen, Urteil vom 17. Dezember 2014 - 1 K 6101/12 - juris).

  • VG Schleswig, 06.03.2014 - 12 A 130/13

    Rückforderung von Ausbildungskosten von aus dem Soldatenverhältnis vorzeitig

    Auszug aus VGH Hessen, 05.05.2015 - 1 A 409/15
    Im Rahmen der Ermessenserwägungen der Beklagten ist die unterschiedliche Gewichtung der Abdienzeit, wonach das erste Drittel mit dem Faktor 0, 75, das zweite Drittel mit dem Faktor 1, 05 und das dritte Drittel mit dem Faktor 1, 2 bewertet wird, auch bei Humanmedizinern rechtlich nicht zu beanstanden; denn in dem ersten Drittel der Abdienzeit ist der Nutzen für den Dienstherrn aufgrund der geringeren Berufspraxis und Berufserfahrung der Ärzte geringer als in den weiteren Dritteln; auch der Zweck, die Personalplanung der Bundeswehr rechtlich zu sichern, rechtfertigt die Staffelung der Wertigkeit der Abdienzeit (a. A. Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Urteil vom 6. März 2014 - 12 A 130/13 - juris).

    Das vom schleswig-holsteinischen Verwaltungsgericht (Urteil vom 6. März 2014 - 12 A 130/13 -, juris) angeführte Argument, die Einsatzfähigkeit bei Ärzten vergrößere sich im Laufe der Zeit; die Ärzte steigerten durch ihren wachsenden Erfahrungsschatz ihre Verwendungsbreite und auch den Nutzen für die Bundeswehr, spricht gerade für die im einschlägigen Erlass vorgesehene Staffelung der Wertigkeit der Abdienzeit.

  • VGH Hessen, 20.08.2002 - 10 UZ 4067/98

    Rückforderung von Ausbildungsgeld: AiP-Fachausbildung i.S.d. SG § 56 Abs 4 S 1

    Auszug aus VGH Hessen, 05.05.2015 - 1 A 409/15
    Auch dieses Vorbringen rechtfertigt nicht die Zulassung der Berufung, denn die angefochtene Entscheidung des Verwaltungsgerichts steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 25. März 1978 - 6 C 87/84 -, Buchholz 236.1, § 46 SG Nr. 17 und Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 20. August 2002 - 10 UZ 4067/98 - juris).

    Darüber hinaus hat der seinerzeit für das Soldatenrecht zuständige 10. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes (Beschluss vom 20. August 2002 - 10 UZ 4067/98 - juris, Rdnr. 14) darauf hingewiesen, dass auch der Zweck, die Personalplanung der Bundeswehr rechtlich zu sichern, die Staffelung der Wertigkeit der Abdienzeit rechtfertigt.

  • VGH Hessen, 08.03.2013 - 9 A 827/12

    Zum Vorbringen von Berufungszulassungsgründen bei mehreren selbständig tragenden

    Auszug aus VGH Hessen, 05.05.2015 - 1 A 409/15
    Um die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache darzulegen, muss der Rechtsmittelführer eine bestimmte, noch ungeklärte und für die Rechtsmittelentscheidung erhebliche Rechts- oder Tatsachenfrage formulieren und außerdem angeben, worin die allgemeine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung dieser Frage bestehen soll (Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 8. März 2013 - 9 A 827/12.Z - juris).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus VGH Hessen, 05.05.2015 - 1 A 409/15
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit einer Gerichtsentscheidung sind dann begründet, wenn ein die Entscheidung tragender Rechtssatz oder eine insoweit erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 20. Dezember 2010 - 1 BvR 2011/10 - juris, Rdnr. 20), wobei die Ergebnisrichtigkeit des Urteils zweifelhaft sein muss (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 10. März 2004 - 7 AV 4/03 - juris).
  • VG Gelsenkirchen, 17.12.2014 - 1 K 6101/12

    Soldat; Stabsarzt; Entlassung; Zeitsoldat;Erstattung; Härte; Facharzt;

    Auszug aus VGH Hessen, 05.05.2015 - 1 A 409/15
    Stundung und Verzinsung stellen ein Gesamtpaket dar, das sich für den ehemaligen Soldaten insgesamt als vorteilhafter und damit einer besonderen Härte Rechnung tragend darstellt (OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16. August 1996 - 12 A 2476/94 - juris und VG Gelsenkirchen, Urteil vom 17. Dezember 2014 - 1 K 6101/12 - juris).
  • BVerwG, 11.02.1977 - VI C 135.74

    Erstattung der Kosten eines Studiums oder einer Fachausbildung eines

    Auszug aus VGH Hessen, 05.05.2015 - 1 A 409/15
    Das vom Erlass in Bezug genommene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Februar 1977 (- VI C 135.74 - BVerwGE 52, 84) habe sich mit einem Fall befasst, in dem eine vergleichsweise kurze, aber sehr teure Pilotenausbildung in Rede gestanden habe.
  • BVerwG, 25.03.1987 - 6 C 87.84

    Geltendmachung eines Erstattungsanspruchs auf Rückzahlung von Ausbildungskosten

    Auszug aus VGH Hessen, 05.05.2015 - 1 A 409/15
    Auch dieses Vorbringen rechtfertigt nicht die Zulassung der Berufung, denn die angefochtene Entscheidung des Verwaltungsgerichts steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 25. März 1978 - 6 C 87/84 -, Buchholz 236.1, § 46 SG Nr. 17 und Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 20. August 2002 - 10 UZ 4067/98 - juris).
  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus VGH Hessen, 05.05.2015 - 1 A 409/15
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit einer Gerichtsentscheidung sind dann begründet, wenn ein die Entscheidung tragender Rechtssatz oder eine insoweit erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 20. Dezember 2010 - 1 BvR 2011/10 - juris, Rdnr. 20), wobei die Ergebnisrichtigkeit des Urteils zweifelhaft sein muss (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 10. März 2004 - 7 AV 4/03 - juris).
  • VG Karlsruhe, 26.10.2016 - 4 K 782/14

    Rückforderung von Ausbildungsgeld und Kosten der Fachausbildung bei vorzeitigem

    Stundung und Verzinsung stellen ein Gesamtpaket dar, das sich für den ehemaligen Soldaten insgesamt als vorteilhafter und damit einer besonderen Härte Rechnung tragend darstellt (Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 05.05.2015 - 1 A 409/15.Z - juris Rn 18).

    Wenn es so wäre, dass am Markt für ein Darlehen der hier in Rede stehenden Größenordnung ohne besondere hinterlegte Sicherheiten Zinsen in geringerer Höhe als 4 % zu zahlen wären, so stünde es der Klägerin frei, sich ein solches Darlehen zu beschaffen, um die Forderung der Beklagten alsbald zu begleichen (so zu Recht Hessischer VGH, Beschluss vom 05.05.2015, aaO, juris Rn 18).

    Dementsprechend ist der von der Beklagten in Rechnung gestellte Zins deutlich niedriger als ein von einer Bank kalkulierter effektiver Jahreszins von 4 % (vgl. Hessischer VGH, Beschluss vom 05.05.2015, aaO, Rn 18).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.07.2016 - 1 A 795/14

    Soldat auf Zeit; Sanitätsoffizier; Ernennung zum Beamten; Erstattung;

    So schon das Senatsurteil vom 1. Juni 2015- 1 A 930/14 -, juris, Rn. 28 bis 30; ebenso Hess. VGH, Beschlüsse vom 5. Mai 2015- 1 A 409/15.Z -, juris, Rn. 15 f., und vom 17. Mai 2016 - 1 A 1949/14.Z -, juris, Rn. 24; abweichend, aber nicht überzeugend nur Schl.-H. VG, Urteil vom 6. März 2014 - 12 A 130/13 -, juris, Rn. 29 ff. (nachgehend: Schl.-H. OVG, Beschluss vom 23. Juli 2014 - 2 LA 29/14 -, in dem der Zulassungsantrag der Beklagten aus Gründen unzureichender Darlegung abgelehnt wurde).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2016 - 1 A 829/14

    Rückforderung des einem Sanitätsoffizier-Anwärter aus Anlass eines während seines

    So schon das Senatsurteil vom 1. Juni 2015- 1 A 930/14 -, juris, Rn. 28 bis 30; ebenso Hess. VGH, Beschlüsse vom 5. Mai 2015- 1 A 409/15.Z -, juris, Rn. 15 f., und vom 17. Mai 2016 - 1 A 1949/14.Z -, juris, Rn. 24; abweichend, aber nicht überzeugend nur Schl.-H. VG, Urteil vom 6. März 2014 - 12 A 130/13 -, juris, Rn. 29 ff. (nachgehend: Schl.-H. OVG, Beschluss vom 23. Juli 2014 - 2 LA 29/14 -, in dem der Zulassungsantrag der Beklagten aus Gründen unzureichender Darlegung abgelehnt wurde).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.07.2016 - 1 A 2104/14

    Erstattung gewährten Ausbildungdgeldes durch einen Sanitätsoffizier-Anwärter nach

    So schon das Senatsurteil vom 1. Juni 2015- 1 A 930/14 -, juris, Rn. 28 bis 30; ebenso Hess. VGH, Beschlüsse vom 5. Mai 2015- 1 A 409/15.Z -, juris, Rn. 15 f., und vom 17. Mai 2016 - 1 A 1949/14.Z -, juris, Rn. 24; abweichend, aber nicht überzeugend nur Schl.-H. VG, Urteil vom 6. März 2014 - 12 A 130/13 -, juris, Rn. 29 ff. (nachgehend: Schl.-H. OVG, Beschluss vom 23. Juli 2014 - 2 LA 29/14 -, in dem der Zulassungsantrag der Beklagten aus Gründen unzureichender Darlegung abgelehnt wurde).
  • VGH Hessen, 17.05.2016 - 1 A 1949/14

    ABDIENZEIT; RÜCKFORDERUNG; SOLDAT AUF ZEIT

    Die vom Verwaltungsgericht in diesem Zusammenhang vertretene Auffassung entspricht der Rechtsprechung des Senats (Beschluss vom 5. Mai 2015 - 1 A 409/15.Z).
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